Ein guter Ruf setzt sich durch
20. Juni 2022ZEIT ZU (BE)HANDELN!
14. August 2022Liebe Patienten und Patientinnen,
das Land Brandenburg hat seine „Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und CovOVID19“ erneut verlängert. Daher gilt für uns Physiotherapeuten /-innen weiterhin die FFP2 Pflicht während der Behandlung, aber eben auch für Sie die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes, sobald Sie sich in einer Praxis für Physiotherapie aufhalten. Diese aktuelle Fassung der Landesverordnung gilt nun bis zum 20.Juli 2022.
Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns gemeinsam gut durch diese Zeit kommen, Ihr Praxisteam.