Definition

Elektrotherapie/-behandlung unter Verwendung von niederfrequenten Reizströmen mit definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Grad der Lähmung angepasst sind.

Therapeutische Wirkung:

  • Reizung der Nervenfaser zur Muskelstimulation
  • Reizung der Muskelfaser bei vollständiger Denervierung der Muskulatur

Therapieziel:

  • Erhaltung der Kontraktionsfähigkeit
  • Verminderung einer Atrophie
  • Verminderung der Spastik

Preis/Behandlung:

Elektrostimulation bei Lähmungen

Gesetzlich Krankenversichert
Preis EUR GKV 17,55
Taktung 5 - 10 min

 

Privat Krankenversichert
PKV = GKV x Faktor 1,9 33,35
Taktung 5 - 10 min

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